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Famulaturen

Nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) umfasst die ärztliche Ausbildung insgesamt eine Famulatur von vier Monaten, die in der unterrichtsfreien Zeit (Semesterferien, sonstige Urlaubstage oder auch Freisemester) nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres abzuleisten ist.

Sie hat den Zweck, die Studierende / den Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Eine Famulatur muss zwingend einen unmittelbaren Patientenversorgungsbezug aufweisen.

Famulaturen sind abzuleisten:

  1. für die Dauer eines Monats (sog. „Praxisfamulatur“) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis (Allgemeinarztpraxis, Facharztpraxis oder Ambulanz im Krankenhaus)
  2. für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus (sog. „Krankenhausfamulatur“)
  3. für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nr. 1 und 2 genannten Einrichtungen (sogenannte „Wahlfamulatur“).


Die einzelnen Famulaturabschnitte müssen grundsätzlich zusammenhängend abgeleistet werden (30 Kalendertage, 60 Kalendertage, 30 Kalendertage = insgesamt also 120 Kalendertage). Muss ein Famulaturabschnitt ausnahmsweise unterbrochen werden, so ist hierbei zu beachten, dass der zusammenhängend an einer Famulaturstätte zu leistende Mindestzeitraum jeweils 15 Kalendertage keinesfalls unterschreiten darf. Ein Famulaturabschnitt darf höchstens einmal unterbrochen werden. Bei Ableistung der Krankenhausfamulatur ist ausnahmsweise auch eine zweimalige Unterbrechung zulässig (also z.B. 15 Kalendertage + 15 Kalendertage + 30 Kalendertage).

Maßgeblich sind immer die Kalendertage, so kann man, wenn man Tage schinden möchte, seine Famulatur Freitags beginnen und Montags aufhören um beide Wochenenden mit dabei zu haben. Man kann auch seine Famulatur im Ausland ableisten. Hier wird empfohlen direkt nach der Rückkehr die Anerkennung durch das LPA zu beantragen um genug Zeit zu haben bei Nicht-Anerkennung ein neues formal richtiges Zeugnis zu besorgen. Zur Anerkennung schickt dem LPA das Originalzeugnis mit einem formlosen Schreiben mit der Bitte auf Anerkennung.

Famulaturzeugnisse könnt ihr auf der Internetseite des LPA Düsseldorf runterladen. Dort findet ihr auch Zeugnisse in verschiedenen Sprachen. In Zweifelsfällen immer beim LPA anfragen:

    Postanschrift:
       Bezirksregierung Düsseldorf
       Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
       Postfach 30 08 65
       40408 Düsseldorf


    Hausadresse:
       Am Bonneshof 35
       40474 Düsseldorf


    Homepage: LPA Düsseldorf