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Pflegepraktikum

In diesem Pflegepraktikum lernst du die Grundzüge der Pflege in all ihren Facetten. Allerdings ist es hier auch wie überall im offiziellen deutschen Leben. Regeln, Regeln, und nochmals Regeln. Bis zum Antritt zum Ersten Staatsexamen (vormals "Physikum") müsst ihr das nachweisen.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

  • Insgesamt 90 Tage Splittung möglich, in Abschnitte mit mindestens 30 Tagen pro Abschnitt (z.B. 30, 30, 30; 45, 45)
  • Absolvierung auf einer Pflegestation und / oder einem Akutkrankenhaus (also keine Reha-Einrichtungen oder Altenheime o.ä.)

Ich bin Rettungssanitäter / -assistent? Muss ich noch Krankenpflegepraktikum machen?

Ja, aber man kann seine Ausbildungszeit im Krankenhaus auf das Pflegepraktikum anrechnen lassen. In der Regel sind das 26 Tage für den Rettungsanitäter und 2 Monate für den Rettungsassistent. CAVE: Das Pflegepraktikum darf erst nach dem Abitur geleistet werden. Eine Ausbildung während der Schulzeit kann also nicht angerechnet werden.